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Kinder- und Jugendpsychiatrie,
Psychosomatik und Psychotherapie

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Zertifikat Begutachtung


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Zertifizierung für kinder- und jugendpsychiatrische Begutachtung

Forensische Fragestellungen entwickeln eine zunehmende Bedeutung für unser Fach der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Die für die Gutachtenbeauftragung relevanten juristischen Instanzen fordern zunehmend eine belegbare forensische Kompetenz mit nachvollziehbaren Qualitätskriterien von gutachtlich tätigen Kinder- und Jugendpsychiatern. Die drei kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaften (Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie / Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie / Bundesarbeitsgemeinschaft der leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) haben von daher nach der Einführung der Schwerpunktsbezeichnung Forensische Psychiatrie für den Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie und nach der zunehmenden Standardisierung der Weiterbildung zum Rechtspsychologen ein entsprechendes forensisches Zertifikat für unser Fach konzipiert. Die inhaltliche Umsetzung und Zertifizierung erfolgt über die Weiterbildungskommission für kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik.

Das Zertifikat beruht auf erfolgreicher Absolvierung von drei Abschnitten - den Theorieseminaren, den regionalen Gutachtenforen sowie dem abschließenden Fachgespräch, zu dem zehn eigene Gutachten eingereicht werden. 1. Seminare zu den Grundlagen der Begutachtung

  • werden überregional organisiert durch die gemeinsam von den drei Fachverbänden getragenen Weiterbildungskommission für Kinder- und Jugendpsychiatrie,
  • thematisch identische Theoriefortbildungen, die von zertifizierten Mitgliedern der Fachverbände veranstaltet werden, sind auch anerkennungsfähig, wenn die Veranstaltung vorher bei der Weiterbildungskommission eingereicht und akkreditiert worden ist (diesbezüglich sind bis zu 75% der Theoriestunden auch dezentral absolvierbar, d.h., dass für die Zertifizierung mindestens 25% der vorgeschriebenen 60 Theoriestunden über die zentralen Weiterbildungsveranstaltungen der Weiterbildungskommission absolviert werden müssen)
  • sind curricular aufgebaut, wobei alle Themen zu bearbeiten sind
  • umfassen insgesamt 60 Stunden Inhaltliche Gliederung: Strafrechtliche Verantwortlichkeit 1. Allgemeine Grundlagen (5 Stunden)
  • Grundsätze des Jugendstrafrechts
  • forensische Relevanz der psychiatrisch-psychologischen Diagnostik unter Bezug auf ICD-10
  • Schweregrad und tatrelevante Funktionsbeeinträchtigungen unter Bezug auf "psychopathologisches Referenzsystem" (Janzarik/Saß)
  • Differenzierung zwischen Einsichts- und Steuerungsfähigkeit 2. Spezielle Rechtsvorschriften (10 Stunden)
  • § 3 JGG - strafrechtliche Reife/Verantwortlichkeit von Jugendlichen
  • § 105 JGG - strafrechtliche Verantwortlichkeit Heranwachsender
  • § 7 JGG - Maßregeln der Besserung und Sicherung
  • § 17 JGG - schädliche Neigungen
  • § 20/21 StGB - "biologische" Eingangsmerkmale, deliktbezogene Zuordnung (Einsichts- und Steuerungsfähigkeit)
  • § 63 StGB - MRV bei krankhaften psychischen Störungen
  • § 64 StGB - MRV bei Suchterkrankungen 3. Schwerpunkte der Delikte Jugendlicher (15 Stunden)
  • Diebstähle/Einbrüche/Sachbeschädigungen
  • Körperverletzungen
  • Straftaten in Verbindung mit Alkohol/Drogen
  • Sexualstraftaten
  • Brandstiftungen
  • Tötungsdelikte
  • Kfz-Delikte Unterbringungsverfahren (5 Stunden) 1. Allgemeine Grundlagen
  • Kindesrecht
  • Kindeswohl
  • Kindeswille 2. Spezielle Rechtsvorschriften
  • zivilrechtliche Unterbringung nach § 1631 b BGB in Verbindung mit § 70 FGG
  • Entzug der elterlichen Sorge nach § 1666 BGB
  • öffentlich-rechtliche Unterbringung nach PsychKG
  • strafrechtliche Unterbringung † § 71 JGG - vorläufige Anordnung zur Heimunterbringung † § 81 StPO - Unterbringung zur Begutachtung † § 126 a StPO - Unterbringung zur Begutachtung
  • sozialrechtliche Unterbringung - Inobhutnahme nach § 42/43 KJHG
  • Beteiligung am Hilfeplan gemäß § 36 KJHG Sozialrechtliche Begutachtungen (5 Stunden)
  • Behinderung (Anhaltspunkte für ärztliche Begutachtung)
  • Pflegebedürftigkeit, Pflegestufen nach SGB IX
  • Frühförderung gemäß § 10; 2 KJHG/ § 43; 1 BSHG
  • Eingliederungshilfe gemäß § 35 a KJHG
  • Opferentschädigung nach OEG Familienrechtliche Begutachtungen (5 Stunden)
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
  • Betreuung Begutachtung der Glaubhaftigkeit (10 Stunden)
  • Grundlagen der Aussagepsychologie
  • entwicklungsabhängige Gedächtnisleistungen/Suggestibilität
  • Befragungstechniken und Untersuchungsmethoden
  • Kriterien erlebnisbegründeter Aussagen ("Realkennzeichen")
  • Qualitätsanforderungen an Gutachten (BGH-Urteil vom 30.07.1999) 2. Foren für Begutachtung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie
  • regional organisiert, vorrangig durch die Kliniken, ggf. mit Unterstützung durch die Fachgesellschaften
  • konzipiert als Tagesveranstaltungen (etwa je 6 Stunden)
  • curricularerer Aufbau nach den Themenschwerpunkten:
  • Strafrecht
  • Unterbringung
  • Sozialrecht
  • Familienrecht
  • Glaubhaftigkeit
  • moderiert durch einen erfahrenen Gutachter (analog IFA- bzw. Balintarbeit: Es wird ein Gutachten in der Gruppe vorgestellt; die Gruppe kann unmittelbar Rückfragen stellen, diskutiert dann aber nur noch untereinander über die anstehende Problematik; derjenige, der das Gutachten vorgestellt hat, hört sich diese Diskussion an, muss sich aber nicht "rechtfertigen", kann allenfalls am Ende seine Schlussfolgerungen aus der Diskussion formulieren).
  • Zahl der Foren pro Jahr richtet sich nach dem regionalen Bedarf
  • Teilnehmerzahl sollte nicht über 16 Personen liegen, um arbeitsfähig zu bleiben
  • Teilnahmebescheinigung mit jeweiligem Themenschwerpunkt und Vermerk, ob eigenes Gutachten vorgestellt wurde 3. Voraussetzungen für die Erteilung des Zertifikates
  • Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie (mit der Qualifizierung für dieses Zertifikat kann schon während der Weiterbildungszeit begonnen werden)
  • Teilnahme am Theorieseminar (60 Stunden-Curriculum)
  • Teilnahme an mindestens 10 regionalen Gutachten-Foren (insgesamt mindestens 60 Stunden), dabei Vorstellung von mindestens 5 eigenen Gutachten aus unterschiedlichen Bereichen
  • Einreichen von 10 eigenständig verfassten Gutachten aus unterschiedlichen Bereichen an die Weiterbildungskommission
  • abschließendes Fachgespräch.

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